Beschl. v. 18.04.2016, Az.: 2 BvC 61/14
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 18.04.2016 - 2 BvC 61/14
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
der Frau P...,
1. unmittelbar gegen
a) den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2014 - EuWP 27/14 -,
b) die Europawahl, die Bundestagswahl am 22. September 2013 sowie jegliche Kommunalwahl,
c) die nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung und Konstituierung der Wahlorgane, der Wahlausschüsse und Wahlleiter in Bund und Ländern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014,
2. mittelbar gegen
das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat
-unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 18. April 2016 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 6. März 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
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