Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.04.2016, Az.: 2 BvC 70/14
Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 07.04.2016
Referenz: JurionRS 2016, 14374
Aktenzeichen: 2 BvC 70/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160407.2bvc007014

BVerfG, 07.04.2016 - 2 BvC 70/14

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn M..., gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2014 - EuWP 3/14 -
und Besetzungsrüge
und Antrag auf Richterablehnung
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 7. April 2016 einstimmig
beschlossen:

Tenor:

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ist ordnungsgemäß besetzt.

Die Ablehnungsgesuche gegen die Richter Landau, Huber und Müller werden als unzulässig verworfen.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 22. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.