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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 04.04.2016, Az.: 2 BvC 57/14
Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 04.04.2016
Referenz: JurionRS 2016, 14377
Aktenzeichen: 2 BvC 57/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160404.2bvc005714

Rechtsgrundlage:

§ 24 S. 2 BVerfGG

BVerfG, 04.04.2016 - 2 BvC 57/14

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn G...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2014 über den Einspruch gegen die
Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 - WP 57/13 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 4. April 2016 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 16. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

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