Beschl. v. 04.04.2016, Az.: 2 BvC 57/14
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 04.04.2016 - 2 BvC 57/14
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn G...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2014 über den Einspruch gegen die
Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 - WP 57/13 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 4. April 2016 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 16. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
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