Beschl. v. 02.03.2016, Az.: 2 BvC 27/14
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 02.03.2016 - 2 BvC 27/14
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn R.,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2014 - WP 96/13 -
und Antrag auf Richterablehnung
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 2. März 2016 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 3. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
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