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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.03.2016, Az.: 2 BvC 27/14
Statthaftigkeit des Ablehnungsgesuchs gegen die Mitglieder des Zweiten Senats i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 02.03.2016
Referenz: JurionRS 2016, 12638
Aktenzeichen: 2 BvC 27/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160302.2bvc002714

Rechtsgrundlage:

§ 24 S. 2 BVerfGG

BVerfG, 02.03.2016 - 2 BvC 27/14

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn R.,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2014 - WP 96/13 -
und Antrag auf Richterablehnung
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 2. März 2016 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 3. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

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