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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 03.11.2015, Az.: 2 BvR 2735/14
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bzgl. der Aussetzung eines Auslieferungsersuchens
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 03.11.2015
Referenz: JurionRS 2015, 31547
Aktenzeichen: 2 BvR 2735/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150513.2bvr273514

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Düsseldorf - 07.11.2014 - AZ: III - 3 Ausl 108/14

BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2735/14

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
XXX
gegen
den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. November 2014 - III - 3 Ausl 108/14 -
hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 3. November 2015 beschlossen:

Tenor:

Die einstweilige Anordnung vom 27. November 2014, wiederholt mit Beschluss vom 13. Mai 2015, wird erneut für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).

Gründe

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 <115 f.>; 97, 102 <102>). Dies ist vorliegend der Fall. Zur Begründung wird auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2014 verwiesen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

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