Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.02.2012, Az.: 1 BvR 3060/11
Notwendigkeit der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts i.R.e. Verfassungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 02.02.2012
Referenz: JurionRS 2012, 15756
Aktenzeichen: 1 BvR 3060/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Naumburg - 14.07.2011 - AZ: 8 UF 246/10

OLG Naumburg - 29.09.2011 - AZ: 8 UF 246/10 (PKH)

Rechtsgrundlage:

§ 93a BVerfGG

BVerfG, 02.02.2012 - 1 BvR 3060/11

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

des Herrn H...,

- Bevollmächtigte:

Rechtsanwälte Dr. Blanke, Colshorn,

Lindenring 47a, 06618 Naumburg -

gegen a)

den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. September 2011 - 8 UF 246/10 (PKH) -,

b)

das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14. Juli 2011 - 8 UF 246/10 -

und

Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richter Gaier,
Paulus
und die Richterin Britz

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 2. Februar 2012 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Gaier

Paulus

Britz

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.