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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 09.06.2011, Az.: 1 BvR 1401/11
Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 09.06.2011
Referenz: JurionRS 2011, 21755
Aktenzeichen: 1 BvR 1401/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerde
des Herrn S...
...
gegen

  1. a)

    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2011 - 6 CN 3.10 -,

  2. b)

    das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. Oktober 2009 - 9 S 1858/09 -

BVerfG, 09.06.2011 - 1 BvR 1401/11

In dem Verfahren
über
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richter Gaier, Paulus und die Richterin Britz
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 9. Juni 2011
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Gaier
Paulus
Britz

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