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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 30.05.2011, Az.: 1 BvR 656/10
Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet; Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwalt auf Antrag
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 30.05.2011
Referenz: JurionRS 2011, 19369
Aktenzeichen: 1 BvR 656/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Hamburg - 07.07.2009 - AZ: 10 K 2336/07

OVG Hamburg - 05.01.2010 - AZ: 4 Bf 276/09.Z

OVG Hamburg - 05.02.2010 - AZ: 4 Bf 26/10.Z

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerde
der Frau K...,
...
gegen

  1. a)

    den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Februar 2010 - 4 Bf 26/10.Z -,

  2. b)

    den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 2010 - 4 Bf 276/09.Z -,

  3. c)

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 7. Juli 2009 - 10 K 2336/07 -,

  4. d)

    die Bescheide des Norddeutschen Rundfunks vom 19. Juli und 20. September 2006 in der Form des Widerspruchsbescheids vom 30. April 2007 - 315 502 815 -

hier:
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und
Beiordnung eines Rechtsanwalts

BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 656/10

In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richter Gaier,Paulus und
die Richterin Britz
am 30. Mai 2011
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt L... zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Gaier
Paulus
Britz

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