Beschl. v. 17.08.2010, Az.: 2 BvR 2015/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
OVG Nordrhein-Westfalen - 31.08.2009 - AZ: 9 B 1198/09.A
OVG Nordrhein-Westfalen - 02.09.2009 - AZ: 9 B 1277/09.A
Verfahrensgegenstand:
Die Verfassungsbeschwerde des Herrn S
...
gegen
- a)
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. September 2009 - 9 B 1277/09.A -,
- b)
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2009 - 9 B 1198/09.A -
BVerfG, 17.08.2010 - 2 BvR 2015/09
In dem Verfahren ...
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richter Mellinghoff, Gerhardt und Landau
am 17. August 2010
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die einstweilige Anordnung vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 - wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Mellinghoff
Gerhardt
Landau
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