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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 17.08.2010, Az.: 2 BvR 2015/09
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 17.08.2010
Referenz: JurionRS 2010, 22389
Aktenzeichen: 2 BvR 2015/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OVG Nordrhein-Westfalen - 31.08.2009 - AZ: 9 B 1198/09.A

OVG Nordrhein-Westfalen - 02.09.2009 - AZ: 9 B 1277/09.A

Verfahrensgegenstand:

Die Verfassungsbeschwerde des Herrn S
...
gegen

  1. a)

    den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. September 2009 - 9 B 1277/09.A -,

  2. b)

    den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2009 - 9 B 1198/09.A -

BVerfG, 17.08.2010 - 2 BvR 2015/09

In dem Verfahren ...
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richter Mellinghoff, Gerhardt und Landau
am 17. August 2010
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die einstweilige Anordnung vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 - wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Mellinghoff
Gerhardt
Landau

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