Urt. v. 29.12.2009, Az.: 2 BvR 675/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Erfurt - 27.10.2008 - AZ: StVK 527/07
OLG Jena - 24.02.2009 - AZ: 1 Ws 559/08
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerden
1. des Herrn R...
...
gegen den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2009 - 1 Ws 559/08 -
- 2 BvR 574/09 -,
2. des Herrn R...,
gegen
a) den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2009 - 1 Ws 559/08 -,
b) den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 27. Oktober 2008 - StVK 527/07 -
und Antrag auf Zulassung eines Beistands
- 2 BvR 675/09 -
BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 675/09
In den Verfahren
...
hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Voßkuhle,
den Richter Mellinghoff und
die Richterin Lübbe-Wolff
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 29. Dezember 2009
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Der Antrag auf Zulassung von Frau S. und Herrn S. als Beistände wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
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