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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 25.06.2009, Az.: 1 BvR 3196/08
Verfassungsbeschwerde i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 25.06.2009
Referenz: JurionRS 2009, 22177
Aktenzeichen: 1 BvR 3196/08
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Weißenfels - 12.08.2008 - AZ: 13 II 435/08

AG Weißenfels - 06.10.2008 - AZ: 13 II 435/08

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerde
der Frau D...
Gegen

  1. a)

    den Beschluss des Amtsgerichts Weißenfels vom 6. Oktober 2008 - 13 II 435/08 -,

  2. b)

    den Beschluss des Amtsgerichts Weißenfels vom 12. August 2008 - 13 II 435/08 -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 3196/08

In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
die Richter Gaier, Kirchhof
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 25. Juni 2009 Juni 2009
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt Christian R., ... H., zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Hohmann-Dennhardt
Gaier
Kirchhof

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