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Bundessozialgericht
Beschl. v. 27.10.2014, Az.: B 14 AS 286/14 S
Gericht: BSG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 27.10.2014
Referenz: JurionRS 2014, 26337
Aktenzeichen: B 14 AS 286/14 S
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

RG - 28.02.2012 - AZ: L 7 AS 1080/11 B

SG Chemnitz - AZ: S 32 AS 2416/11

BSG, 27.10.2014 - B 14 AS 286/14 S

in dem Rechtsstreit

Az: B 14 AS 286/14 S

L 7 AS 1080/11 B RG (Sächsisches LSG)

S 32 AS 2416/11 (SG Chemnitz)

........................,

Klägerin und Beschwerdeführerin,

gegen

Landkreis Erzgebirgskreis, Kommunales Jobcenter Erzgebirgskreis,

Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz,

Beklagter und Beschwerdegegner.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 27. Oktober 2014 durch den Richter Prof. Dr. B e c k e r als Vorsitzenden sowie die Richter Dr. F l i n t und S ö h n g e n

beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 28. Februar 2012 - L 7 AS 1080/11 B RG - wird als unzulässig verworfen.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Gründe

1

Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat durch den zuvor genannten Beschluss die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 3.11.2011 als unzulässig verworfen. Gegen diese Entscheidung des LSG hat die Klägerin persönlich mit Schreiben vom 20.10.2014 beim Bundessozialgericht (BSG) sinngemäß Beschwerde eingelegt und die Durchführung eines Eilverfahrens erbeten.

2

Die Beschwerde ist unzulässig. Der Beschluss des LSG ist, worauf das LSG zutreffend hingewiesen hat, gemäß § 178a Abs 4 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht mit der Beschwerde an das BSG anfechtbar. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist das BSG nicht zuständig. Die Verwerfung des Rechtsmittels der Klägerin erfolgt ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter in entsprechender Anwendung des § 169 SGG.

3

Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 183, 193 Abs 1 SGG.

Prof. Dr. Becker
Dr. Flint
Söhngen

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