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Bundessozialgericht
Beschl. v. 22.10.2014, Az.: B 14 AS 270/14 S
Gericht: BSG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 22.10.2014
Referenz: JurionRS 2014, 25372
Aktenzeichen: B 14 AS 270/14 S
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LSG Sachsen - 13.03.2014 - AZ: L 7 AS 97/14 NZB

SG Chemnitz - AZ: S 6 AS 2273/13

BSG, 22.10.2014 - B 14 AS 270/14 S

in dem Rechtsstreit

Az: B 14 AS 270/14 S

L 7 AS 97/14 NZB (Sächsisches LSG)

S 6 AS 2273/13 (SG Chemnitz)

........................,

Klägerin und Beschwerdeführerin,

gegen

Landkreis Erzgebirgskreis, Kommunales Jobcenter Erzgebirgskreis,

Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz,

Beklagter und Beschwerdegegner.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 22. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. V o e l z k e sowie die Richter Prof. Dr. B e c k e r und Dr. F l i n t

beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. März 2014 wird als unzulässig verworfen.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Gründe

1

Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat durch den zuvor genannten Beschluss die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 2.8.2013 verworfen. Gegen diese Entscheidung des LSG hat sich die Klägerin mit einem von ihr selbst verfassten Schreiben vom 8.10.2014 gewandt und "Eilbearbeitung" beantragt. Der Senat wertet dies als Beschwerde gegen den Beschluss des LSG.

2

Die Beschwerde ist unzulässig. Gegen die Entscheidung des LSG ist nach § 177 Sozialgerichtsgesetz (SGG) kein Rechtsmittel gegeben, ein Ausnahmefall iS von § 160a Abs 1 SGG oder § 17a Abs 4 Satz 4 Gerichtsverfassungsgesetz liegt hier nicht vor. Die Beschwerde der Klägerin war daher ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter in entsprechender Anwendung des § 169 SGG zu verwerfen.

3

Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 183, 193 Abs 1 SGG.

Prof. Dr. Voelzke
Prof. Dr. Becker
Dr. Flint

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