Bundessozialgericht
Urt. v. 19.01.1981, Az.: 7 BAr 69/80
Abweichung; Beschwerdeführer; Ausführungen des Beschwerdeführers; Zulassungsgrund
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 19.01.1981
- Aktenzeichen
- 7 BAr 69/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10839
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LSG Darmstadt 07.07.1980 - L 10/1 Ar 74/79
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 1500 § 160a Nr 39
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Abweichung iS des § 160 Abs 2 Nr 2 SGG ist nicht in der nach § 160a Abs 2 S 3 SGG erforderlichen Weise bezeichnet, wenn nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers lediglich die Möglichkeit der Divergenz besteht, ihr Vorliegen sich erst nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Feststellungen des Tatsachengerichts ergeben könnte (Fortführung von BVerwG 13.04.1971 IV B 61/70 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr 76).
2. Ausführungen des Beschwerdeführers zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 160 Abs 2 Nr 1 SGG in dem Sinne, daß die angestrebte Entscheidung des BSG über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung besitzt, sind für eine formgerechte Darlegung des Zulassungsgrundes (§ 160a Abs 2 S 3 SGG) nicht deshalb entbehrlich, weil der beschwerdeführende Versicherungsträger das Recht erfahrungsgemäß nicht nur in Einzelfällen anwendet.