Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.11.2016, Az.: KZR 73/15
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen eines Kartellverfahrens
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.11.2016
Referenz: JurionRS 2016, 30377
Aktenzeichen: KZR 73/15
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:151116BKZR73.15.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Stuttgart - 26.03.2015 - AZ: 2 U 102/14

BGH - 19.01.2016 - AZ: VI ZR 260/15

BGH, 15.11.2016 - KZR 73/15

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. November 2016 durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg, die Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und Dr. Raum sowie die Richter Prof. Dr. Strohn und Dr. Deichfuß
beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerde der Kläger zu 1 bis 9, zu 11, zu 16 bis 18 und zu 20 bis 25 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. März 2015 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch im Übrigen nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Streitwert: 30.000.000,00 €

Limperg

Meier-Beck

Raum

Strohn

Deichfuß

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.