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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 07.07.2016, Az.: 2 AR 106/16
Zulässigkeit der Anfechtung der Einstellung des Verfahrens mit Rechtsmitteln
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 07.07.2016
Referenz: JurionRS 2016, 22125
Aktenzeichen: 2 AR 106/16
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Berlin - AZ: (567) 271 AR 295/15 Ns (164/15)

Rechtsgrundlage:

§ 154 Abs. 2 StPO

Hinweis:

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BGH - 07.07.2016 - AZ: 2 ARs 209/16

Verfahrensgegenstand:

Straßenverkehrsvergehen

BGH, 07.07.2016 - 2 AR 106/16

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 7. Juli 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Sache wird an das Landgericht Berlin zurückgegeben.

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