Bundesgerichtshof
Beschl. v. 07.07.2016, Az.: 2 AR 106/16
Beschl. v. 07.07.2016, Az.: 2 AR 106/16
Zulässigkeit der Anfechtung der Einstellung des Verfahrens mit Rechtsmitteln
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Berlin - AZ: (567) 271 AR 295/15 Ns (164/15)
Rechtsgrundlage:
Verfahrensgegenstand:
Straßenverkehrsvergehen
BGH, 07.07.2016 - 2 AR 106/16
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 7. Juli 2016 beschlossen:
Tenor:
Die Sache wird an das Landgericht Berlin zurückgegeben.
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