Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 14.03.2016, Az.: 2 ARs 373/15
Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen Gehörs gegen einen Senatsbeschluss
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 14.03.2016
Referenz: JurionRS 2016, 13589
Aktenzeichen: 2 ARs 373/15
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:140316B2ARS373.15.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Braunschweig - AZ: 1 Ws 202/15

Rechtsgrundlage:

§ 33a StPO

Hinweis:

Verbundenes Verfahren
BGH - 14.03.2016 - AZ: 2 AR 234/15

Verfahrensgegenstand:

Bedrohung

BGH, 14.03.2016 - 2 ARs 373/15

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2016 beschlossen:

Tenor:

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Nachholung des rechtlichen Gehörs gegen den Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Das Schreiben des Antragstellers vom 25. Januar 2016, mit dem er sich mit der Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs und "Gegendarstellung" gegen den Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2015 wendet, hat keinen Erfolg.

2

Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor. Der Senat hat kein entscheidungserhebliches Vorbringen des Antragstellers übergangen.

Fischer

Appl

Bartel

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.