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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.02.2016, Az.: III ZR 323/13
Berichtigung eines Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers im Tenor
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.02.2016
Referenz: JurionRS 2016, 11847
Aktenzeichen: III ZR 323/13
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:150216BIIIZR323.13.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG München I - 04.06.2012 - AZ: 35 O 25376/11

OLG München - 08.05.2013 - AZ: 18 U 2953/12

BGH, 15.02.2016 - III ZR 323/13

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat 15. Februar 2016 durch den Richter Hucke, die Richterin Dr. Liebert, den Richter Offenloch sowie die Richterinnen Dr. Oehler und Dr. Roloff
beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 23. September 2015 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers im Tenor dahingehend berichtigt, dass es nicht 2. Juli 2015, sondern 1. Juli 2015 heißen muss.

Gründe

1

Im Beschluss des Senats vom 23. September 2015 ist im Tenor ein offensichtlicher Schreibfehler enthalten; das dort genannte Datum des 2. Juli 2015 ist nicht zutreffend und war deshalb dahingehend zu berichtigen, dass es stattdessen 1. Juli 2015 heißen muss, wie dies auch in der Begründung des Beschlusses zutreffend angegeben ist.

2

Eine Ergänzung des Beschlusses kam dagegen nicht in Betracht, über die Eingaben der Kläger ist vollständig entschieden worden, insbesondere sind alle Ablehnungsgesuche gegen die an den vorangegangenen Beschlüssen beteiligten Richterinnen und Richter beschieden worden.

3

Die Kläger können mit der Bescheidung weiterer Eingaben in dieser Sache nicht mehr rechnen.

Hucke

Liebert

Offenloch

Oehler

Roloff

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