Beschl. v. 28.10.2015, Az.: 5 StR 439/15
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Kiel - 13.03.2015
Rechtsgrundlage:
Verfahrensgegenstand:
Besonders schwere sexuelle Nötigung u.a.
BGH, 28.10.2015 - 5 StR 439/15
Redaktioneller Leitsatz:
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Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Oktober 2015 beschlossen:
Tenor:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 13. März 2015 werden mit der Maßgabe nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen, dass die Angeklagten im Fall 3 der Urteilgründe jeweils der versuchten sexuellen Nötigung schuldig sind.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die hierdurch dem Adhäsions- und Nebenkläger jeweils entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Schneider
Dölp
König
Berger
Bellay
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