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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.07.2015, Az.: EnVR 5/14
Kostenübernahme im Falle der Rücknahme einer Rechtsbeschwerde unter Anerkennung der Kostenlast
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 28.07.2015
Referenz: JurionRS 2015, 22334
Aktenzeichen: EnVR 5/14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Düsseldorf - 11.12.2013 - AZ: VI-3 Kart 109/12 (V)

BGH, 28.07.2015 - EnVR 5/14

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg sowie die Richter Prof. Dr. Strohn, Dr. Grüneberg, Dr. Bacher und Dr. Deichfuß
beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdegegnerin zu tragen.

Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Beschwerdeführerin hat die Rechtsbeschwerde unter Anerkennung der Kostenlast zurückgenommen. Der Beschwerdeführerin sind daher entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen.

2

In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 € festgesetzt.

Limperg

Strohn

Grüneberg

Bacher

Deichfuß

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