Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.03.2015, Az.: IX ZR 172/14
Beschl. v. 25.03.2015, Az.: IX ZR 172/14
Berichtigung eines Urteils im Hinblick auf eine zitierte Gerichtsentscheidung
Rechtsgrundlage:
BGH, 25.03.2015 - IX ZR 172/14
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring
am 25. März 2015 beschlossen:
Tenor:
Das Senatsurteil vom 26. Februar 2015 wird unter Rn. 24, 6. Zeile dahin berichtigt, dass es statt "(vgl. RGZ 87, 187, 189)" heißt: "(vgl. RGZ 86, 187, 189)".
Kayser
Gehrlein
Pape
Grupp
Möhring
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.