Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 22.10.2014, Az.: 5 StR 405/14
Anforderungen an die Ermittlung des Strafrahmens
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 22.10.2014
Referenz: JurionRS 2014, 25028
Aktenzeichen: 5 StR 405/14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Berlin - 02.05.2014

Rechtsgrundlage:

§ 349 Abs. 2 StPO

Verfahrensgegenstand:

Versuchte räuberische Erpressung

BGH, 22.10.2014 - 5 StR 405/14

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Oktober 2014 beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Mai 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

 

Auf der schwer nachvollziehbaren Strafrahmenfindung beruht der an der unveränderten Mindeststrafe orientierte Strafausspruch nicht.

Basdorf

Schneider

Dölp

Berger

Bellay

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.