Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.07.2014, Az.: V ZR 176/13
Berichtigung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 16.07.2014
Referenz: JurionRS 2014, 19031
Aktenzeichen: V ZR 176/13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Naumburg - 07.06.2013 - AZ: 12 U 180/12

LG Magdeburg - 06.11.2012 - AZ: 9 O 593/10

Rechtsgrundlage:

§ 4 Abs. 3 S. 4 GBBerG

BGH, 16.07.2014 - V ZR 176/13

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2014 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Lemke, die Richterin Prof. Dr. Schmidt-Räntsch, den Richter Dr. Roth und die Richterin Dr. Brückner beschlossen:

Tenor:

Im Wege der Berichtigung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit werden am Ende der Randnummer 16 des Senatsurteils vom 9. Mai 2014 die Wörter "analog § 4 Abs. 3 Satz 4 GBBerG" durch die Wörter "analog § 4 Abs. 3 Satz 4 SachenR-DV" ersetzt.

Stresemann

Brückner

Roth

Schmidt-Räntsch

Lemke

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.