Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.05.2014, Az.: X ZR 111/12
Aufhebung und Änderung des Urteils des LG und AG i.R.d. Revision des Klägers und des Anerkenntnisses des Beklagten
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Anerkenntnisurteil
Datum: 27.05.2014
Referenz: JurionRS 2014, 15672
Aktenzeichen: X ZR 111/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Königs Wusterhausen - 08.12.2010 - AZ: 9 C 274/10

LG Potsdam - 15.08.2012 - AZ: 13 S 24/11

BGH, 27.05.2014 - X ZR 111/12

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Mai 2014 ohne mündliche Verhandlung durch die Richter Gröning, Dr. Grabinski, Dr. Bacher, Hoffmann und die Richterin Schuster

für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revision des Klägers und das Anerkenntnis der Beklagten werden das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 15. August 2012 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 8. Dezember 2010 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 750,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2010 sowie weitere 124,95 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Gröning

Grabinski

Bacher

Hoffmann

Schuster

Von Rechts wegen

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.