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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 24.02.2014, Az.: X ZR 141/10
Berichtigung eines Urteils im Tenor wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 24.02.2014
Referenz: JurionRS 2014, 11208
Aktenzeichen: X ZR 141/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

BPatG - 27.10.2010 - 3 Ni 43/08 (EU)

BGH, 24.02.2014 - X ZR 141/10

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Februar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabinski, Dr. Bacher, Hoffmann und Dr. Deichfuß

beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des Senats vom 29. Oktober 2013 wird im Tenor wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass die Jahreszahl des abgeänderten Urteils des Bundespatentgerichts auf "2010" lautet.

Meier-Beck

Grabinski

Bacher

Berichtigungsbeschluss zum Urteil:
BGH - 29.10.2013 - AZ: X ZR 141/10

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