Urt. v. 10.10.2013, Az.: AK 19/13
Rechtsgrundlagen:
Hinweis:
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
BGH - 10.10.2013 - AZ: AK 17/13
Weitere Verbundverfahren:
BGH - 10.10.2013 - AZ: AK 18/13
Verfahrensgegenstand:
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a.
BGH, 10.10.2013 - AK 19/13
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie der Beschuldigten und ihrer Verteidiger am 10. Oktober 2013 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:
Tenor:
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.
Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
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