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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.03.2013, Az.: IV ZR 265/12
Zurücknahme einer Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.03.2013
Referenz: JurionRS 2013, 32915
Aktenzeichen: IV ZR 265/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Lübben - 28.07.2011 - AZ: 20 C 226/10

LG Cottbus - 20.06.2012 - AZ: 1 S 142/11

BGH, 20.03.2013 - IV ZR 265/12

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. März 2013 durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller

beschlossen:

Tenor:

Die Klägerin wird, nachdem sie die Revision gegen das am 20. Juni 2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: ... €

Mayen

Harsdorf-Gebhardt

Dr. Karczewski

Lehmann

Dr. Brockmöller

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