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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.01.2013, Az.: XI ZR 512/11
Aufhebung einer Urteils auf die Revision des Klägers
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Anerkenntnisurteil
Datum: 17.01.2013
Referenz: JurionRS 2013, 10191
Aktenzeichen: XI ZR 512/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Frankfurt am Main - 13.08.2010 - AZ: 2-10 O 1/10

OLG Frankfurt am Main - 23.11.2011 - AZ: 9 U 76/10

BGH, 17.01.2013 - XI ZR 512/11

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Grüneberg, Maihold und Pamp sowie die Richterin Dr. Menges

für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2011 aufgehoben.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.317,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Juni 2009 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Der Streitwert des Revisionsverfahrens beträgt 17.317,40 €.

Wiechers

Grüneberg

Maihold

Pamp

Menges

Von Rechts wegen

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