Beschl. v. 15.01.2013, Az.: IV ZB 41/12
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Karlsruhe - 07.02.2012 - AZ: 3 O 396/11
OLG Karlsruhe - 26.11.2012 - AZ: 15 W 31/12
Rechtsgrundlage:
BGH, 15.01.2013 - IV ZB 41/12
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt und den Richter Dr. Karczewski
am 15. Januar 2013
beschlossen:
Tenor:
Die außerordentliche sofortige weitere Beschwerde des Beklagten gegen die Beschlüsse des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. November 2012 (15 W 31/12) und vom 26. November 2012 (15 W 32/12) wird auf Kosten des Beklagten verworfen.
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