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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.01.2013, Az.: IV ZB 41/12
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.01.2013
Referenz: JurionRS 2013, 10274
Aktenzeichen: IV ZB 41/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Karlsruhe - 07.02.2012 - AZ: 3 O 396/11

OLG Karlsruhe - 26.11.2012 - AZ: 15 W 31/12

Rechtsgrundlage:

§ 574 Abs. 1 ZPO

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BGH - 15.01.2013 - AZ: IV ZB 40/12

BGH, 15.01.2013 - IV ZB 41/12

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt und den Richter Dr. Karczewski

am 15. Januar 2013

beschlossen:

Tenor:

Die außerordentliche sofortige weitere Beschwerde des Beklagten gegen die Beschlüsse des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. November 2012 (15 W 31/12) und vom 26. November 2012 (15 W 32/12) wird auf Kosten des Beklagten verworfen.

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