Bundesgerichtshof
Beschl. v. 08.01.2013, Az.: 3 StR 236/12
Beschl. v. 08.01.2013, Az.: 3 StR 236/12
Berichtigung des Entscheidungsdatums eines gerichtlichen Beschlusses
Verfahrensgegenstand:
erpresserischer Menschenraub u.a.;
hier: Berichtigung
BGH, 08.01.2013 - 3 StR 236/12
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Januar 2013 beschlossen:
Tenor:
Der Senatsbeschluss vom 29. November 2012 wird dahin berichtigt, dass das Entscheidungsdatum auf Seite 2 des Beschlusses "29." anstatt "27." November 2012 lautet.
Tolksdorf
Pfister
Hubert
Mayer
Spaniol
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