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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 08.01.2013, Az.: 3 StR 236/12
Berichtigung des Entscheidungsdatums eines gerichtlichen Beschlusses
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 08.01.2013
Referenz: JurionRS 2013, 10051
Aktenzeichen: 3 StR 236/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

erpresserischer Menschenraub u.a.;
hier: Berichtigung

BGH, 08.01.2013 - 3 StR 236/12

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Januar 2013 beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 29. November 2012 wird dahin berichtigt, dass das Entscheidungsdatum auf Seite 2 des Beschlusses "29." anstatt "27." November 2012 lautet.

Tolksdorf

Pfister

Hubert

Mayer

Spaniol

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