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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.11.2012, Az.: VIII ZR 249/11
Berichtigung eines Urteils im Tenor
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 06.11.2012
Referenz: JurionRS 2012, 27032
Aktenzeichen: VIII ZR 249/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Koblenz - 13.07.2010 - AZ: 1 HKO 88/09

BGH, 06.11.2012 - VIII ZR 249/11

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterin Dr. Hessel, die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider sowie die Richterin Dr. Fetzer

beschlossen:

Tenor:

Das Urteil vom 26. September 2012 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit im Tenor dahin berichtigt, dass es statt:

"Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Mai 2011 ..."

richtig heißt:

"Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Juli 2011 ..."

Ball

Dr. Hessel

Dr. Achilles

Dr. Schneider

Dr. Fetzer

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