Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 01.03.2012, Az.: 5 StR 565/11
Richtigstellung eines Urteils wegen Beihilfe zum versuchten besonders schweren Raub in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung i.R.e. Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 01.03.2012
Referenz: JurionRS 2012, 11722
Aktenzeichen: 5 StR 565/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Dresden - 26.08.2011

Rechtsgrundlage:

§ 349 Abs. 2 BGB

Verfahrensgegenstand:

Versuchter besonders schwerer Raub u.a.

BGH, 01.03.2012 - 5 StR 565/11

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. März 2012 beschlossen:

Tenor:

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 26. August 2011 werden nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Richtigstellung als unbegründet verworfen, dass die Angeklagte wegen Beihilfe zum versuchten besonders schweren Raub in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig ist.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Basdorf

Brause

Schaal

Schneider

Bellay

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.