Beschl. v. 24.01.2012, Az.: XI ZR 411/10
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Frankfurt am Main - 21.05.2010 - AZ: 2-19 O 291/09
OLG Frankfurt am Main - 03.11.2010 - AZ: 17 U 111/10
BGH, 24.01.2012 - XI ZR 411/10
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Dr. Matthias
beschlossen:
Tenor:
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 3. November 2010 verkündete Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).
Streitwert: 50.000 €
Wiechers
Mayen
Maihold
Matthias
Pamp
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