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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 13.04.2011, Az.: IX ZR 92/10
Das Urteil wird hinsichtlich der Parteienbezeichnung berichtigt
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 13.04.2011
Referenz: JurionRS 2011, 15783
Aktenzeichen: IX ZR 92/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Regensburg - 26.09.2008 - AZ: 6 O 492/08

OLG Nürnberg - 12.04.2010 - AZ: 14 U 2159/08

BGH - 10.03.2011 - AZ: IX ZR 92/10

BGH, 13.04.2011 - IX ZR 92/10

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 13. April 2011
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und
die Richter Raebel, Prof. Dr. Gehrlein, Grupp und
die Richterin Möhring
beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 10. März 2011 wird auf Seite 3 unter Ziff. 4., Rn. 6 dahingehend berichtigt, dass es anstatt "die Kläger" richtigerweise "die Beklagten" heißen muss.

Kayser
Raebel
Gehrlein
Grupp
Möhring

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