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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 23.02.2011, Az.: IX ZB 192/09
Bestimmung von Rechtsanwälten als Verfahrensbevollmächtigte
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 23.02.2011
Referenz: JurionRS 2011, 11634
Aktenzeichen: IX ZB 192/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Göttingen - 16.06.2009 - AZ: 74 IN 231/06

LG Göttingen - 11.08.2009 - AZ: 10 T 61/09

BGH - 03.02.2011 - AZ: IX ZB 192/09

BGH, 23.02.2011 - IX ZB 192/09

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser,
die Richter Vill, Dr. Fischer,Grupp und
die Richterin Möhring
am 23. Februar 2011
beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 wird im Rubrum dahingehend ergänzt, dass Verfahrensbevollmächtigte der Gläubigerin und Rechtsbeschwerdegegnerin die Rechtsanwälte ... sind.

Kayser
Vill
Fischer
Grupp
Möhring

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