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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 03.11.2010, Az.: 1 StR 500/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 03.11.2010
Referenz: JurionRS 2010, 27428
Aktenzeichen: 1 StR 500/10
ECLI: [keine Angabe]

Fundstellen:

NStZ 2011, 228-229

StraFo 2011, 99

wistra 2011, 71-72

Verfahrensgegenstand:

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

BGH, 03.11.2010 - 1 StR 500/10

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 3. November 2010
beschlossen:

Nack
Wahl
Rothfuß
Hebenstreit
Sander

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