Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 19.05.2010, Az.: 5 StR 172/10
Bemühungen für eine therapeutische und soziale Stabilisierung des im Maßregelvollzug Untergebrachten bei begrenzter Schwere der Anlasstat
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 19.05.2010
Referenz: JurionRS 2010, 16670
Aktenzeichen: 5 StR 172/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Neuruppin - 15.12.2009

Verfahrensgegenstand:

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

BGH, 19.05.2010 - 5 StR 172/10

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 19. Mai 2010
beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 15. Dezember 2009 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

In Vorbereitung der nach §§ 67d, 67e StGB zu treffenden Entscheidungen wird darauf Bedacht zu nehmen sein, dass das Gewicht der Anlasstat, ungeachtet ihrer Verbrechensqualität, nur begrenzt schwer ist (vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 62 Rdn. 6 m.w.N.), weshalb im Maßregelvollzug alsbald beträchtliche Bemühungen für eine therapeutische und soziale Stabilisierung des Untergebrachten auch unter Nutzung und gegebenenfalls Erweiterung der bereits bestehenden Betreuung unerlässlich sein werden.

Basdorf
Raum
Schaal
König
Bellay

Verkündet am: vom 19. Mai 2010

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.