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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 11.03.2010, Az.: 1 ARs 1/10
Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten trotz des Zweifelssatzes bei fortbestehendem Verdacht der Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) bezeichneten Straftat
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 11.03.2010
Referenz: JurionRS 2010, 12362
Aktenzeichen: 1 ARs 1/10
ECLI: [keine Angabe]

Fundstelle:

RÜ 2010, 369-372

Verfahrensgegenstand:

Nichtanzeige geplanter Straftaten
hier: Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 13. Januar 2010

BGH, 11.03.2010 - 1 ARs 1/10

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 11. März 2010
beschlossen:

Tenor:

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 5. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Gründe

1

Der 5. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:

2

Auch bei fortbestehendem Verdacht einer Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 oder 2 StGB bezeichneten Katalogtat hindert der Zweifelssatz eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten nicht.

3

Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.

4

Der 1. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und gibt eigene entgegenstehende Rechtsprechung auf.

Nack
Rothfuß
Hebenstreit
Elf
Sander

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