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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.02.2010, Az.: XI ZR 297/08
Aufhebung eines Berufungsurteils durch die Revisionsinstanz
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Anerkenntnisurteil
Datum: 09.02.2010
Referenz: JurionRS 2010, 10884
Aktenzeichen: XI ZR 297/08
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Düsseldorf - 14.12.2007 - AZ: 6 O 21/07

OLG Düsseldorf - 25.08.2008 - AZ: I -9 U 11/08

BGH, 09.02.2010 - XI ZR 297/08

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 9. Februar 2010
durch
den Vorsitzenden Richter Wiechers,
den Richter Dr. Joeres,
die Richterin Mayen und
die Richter Dr. Ellenberger und Dr. Matthias
für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. August 2008 aufgehoben und das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2007 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41.150 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 31. Juli 2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Wiechers
Joeres
Mayen
Ellenberger
Matthias

Von Rechts wegen

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