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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.11.2009, Az.: 3 StR 302/09
Rüge einer unvollständigen Beweiswürdigung durch das Tatgericht
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 05.11.2009
Referenz: JurionRS 2009, 26596
Aktenzeichen: 3 StR 302/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Oldenburg - 04.03.2009

Rechtsgrundlage:

§ 244 Abs. 2 StPO

Verfahrensgegenstand:

Brandstiftung u.a.

BGH, 05.11.2009 - 3 StR 302/09

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
in der Sitzung vom 5. November 2009,
an der teilgenommen haben:
...
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 4. März 2009 wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

Gründe

1

Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung und des versuchten Betruges aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil es sich hinsichtlich des Brandstiftungsdelikts von seiner Täterschaft bzw. von einer durch ihn verwirklichten Anstiftung nicht zu überzeugen vermochte. Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision. Die Beschwerdeführerin rügt als Verfahrensverstoß eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) und beanstandet sachlichrechtlich die Beweiswürdigung des Landgerichts als unvollständig, in sich widersprüchlich und gegen allgemeine Denkgesetze verstoßend. Das Rechtsmittel bleibt aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts ohne Erfolg.

Becker
Pfister
Sost-Scheible
Hubert
Schäfer

Von Rechts wegen

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