Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.10.2009, Az.: 2 StR 372/09
Verwerfung der Revision mangels Vorliegen eines Rechtsfehlers und Schuld des Angeklagten
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 28.10.2009
Referenz: JurionRS 2009, 24803
Aktenzeichen: 2 StR 372/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Erfurt - 18.05.2009

Verfahrensgegenstand:

Raub u. a.

BGH, 28.10.2009 - 2 StR 372/09

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers
am 28. Oktober 2009
gemäß § 349 Abs. 2 StPO
beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 18. Mai 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist; im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Rissing-van Saan
Fischer
Roggenbuck
Appl
Schmitt

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.