Beschl. v. 27.10.2009, Az.: 5 StR 401/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Chemnitz - 10.06.2009
BGH, 27.10.2009 - 5 StR 401/09
In dem Sicherungsverfahren
gegen
...
hat der 5. Strafsenat des Bundsgerichtshofs
am 27. Oktober 2009
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss des Senats in dieser Sache vom 15. Oktober 2009 wird dahin berichtigt, dass es statt "BVerfGE 62, 1" heißen muss: "BVerfGE 70, 297 (vgl. auch Fischer, StGB 56. Aufl. § 62 Rdn. 2)".
Basdorf
Raum
Brause
Schaal
König
Korrekturbeschluss zu
BGH - 15.10.2009 - AZ: 5 StR 401/09
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