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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 27.10.2009, Az.: 5 StR 401/09
Berichtigung eines Beschlusses in einem Sicherungsverfahren
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 27.10.2009
Referenz: JurionRS 2009, 25062
Aktenzeichen: 5 StR 401/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Chemnitz - 10.06.2009

BGH, 27.10.2009 - 5 StR 401/09

In dem Sicherungsverfahren
gegen
...
hat der 5. Strafsenat des Bundsgerichtshofs
am 27. Oktober 2009
beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss des Senats in dieser Sache vom 15. Oktober 2009 wird dahin berichtigt, dass es statt "BVerfGE 62, 1" heißen muss: "BVerfGE 70, 297 (vgl. auch Fischer, StGB 56. Aufl. § 62 Rdn. 2)".

Basdorf
Raum
Brause
Schaal
König

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