Beschl. v. 23.09.2009, Az.: IV ZR 123/07
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Hannover - 21.07.2006 - AZ: 13 O 85/06
OLG Celle - 19.04.2007 - AZ: 8 U 170/06
BGH, 23.09.2009 - IV ZR 123/07
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 23. September 2009
durch
den Vorsitzenden Richter Terno,
die Richter Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und
die Richterin Harsdorf-Gebhardt
beschlossen:
Tenor:
- 1.
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 19. April 2007 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
- 2.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussrevision (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03 - NJW-RR 2005, 651).
Terno
Dr. Schlichting
Wendt
Felsch
Harsdorf-Gebhardt
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