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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 08.06.2009, Az.: NotZ 12/08
Rubrumsberichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 08.06.2009
Referenz: JurionRS 2009, 15940
Aktenzeichen: NotZ 12/08
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Celle - 23.06.2008 - AZ: Not 17/07

BGH - 20.04.2009 - AZ: NotZ 12/08

Rechtsgrundlage:

§ 319 ZPO

Verfahrensgegenstand:

Amtsenthebung

BGH, 08.06.2009 - NotZ 12/08

Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat
durch
den Vorsitzenden Richter Schlick,
die Richter Galke und Dr. Appl sowie
die Notare Dr. Ebner und Justizrat Dr. Bauer
am 8. Juni 2009
beschlossen:

Tenor:

Entsprechend § 319 ZPO wird der Senatsbeschluss vom 20. April 2009 wegen offenbarer Unrichtigkeit hinsichtlich der Angaben zur Richterbank im Rubrum wie folgt berichtigt:

"Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat auf die mündliche Verhandlung vom 20. April 2009 durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Galke und Dr. Appl sowie die Notare Dr. Ebner und Justizrat Dr. Bauer beschlossen:"

Schlick
Galke
Appl
Ebner
Bauer

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