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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.06.1983, Az.: 3 StR 476/82

Manuskript; Vorlage; Vervielfältigung; Zu veröffentlichender Inhalt

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.06.1983
Aktenzeichen
3 StR 476/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11061
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 32, 1 - 10
  • MDR 1983, 855-856 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 2270-2272 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Schrift i. S. der Nr. 4, die hergestellt wird, um aus ihr gewonnene Stücke zu verbreiten, kann grundsätzlich ein Manuskript sein, das lediglich als Vorlage für den Inhalt der zur verbreitenden Vervielfältigungsstücke dient. Ein Manuskript ist aber in diesem Sinne erst hergestellt, wenn der zu veröffentlichende Inhalt feststeht und der Weg zur technischen Vervielfältigung freigegeben ist.