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Bundesfinanzhof
Urt. v. 09.02.2011, Az.: I R 55/10
Gewerbesteuerliche Organschaft zwischen einem in Großbritannien ansässigen Organträger und einer inländischen Organgesellschaft über eine inländische Zwischenholding; Unmittelbare Beteiligung eines Unternehmens an einem anderen Unternehmen als Voraussetzung für die wirtschaftlichen Eingliederung eines beherrschten Unternehmens in ein anderes gewerblich herrschendes Unternehmen; Haltung einer Beteiligung i.R.e. Organkette über die Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden Holdinggesellschaft im Falle einer alleinigen Organträgerschaft des herrschenden Unternehmens
Gericht: BFH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 09.02.2011
Referenz: JurionRS 2011, 13421
Aktenzeichen: I R 55/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Hessen- 18.05.2010 - AZ: 8 K 3137/06(EFG 2010, 2024)

FG Hessen - 18.05.2010 - AZ: 8 K 1160/10 (EFG 2010, 2026)

Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs. 1 GewStG 1999

§ 2 Abs. 2 S. 2 GewStG 1999

§ 8 Nr. 1 GewStG 1999

§ 14 Nr. 1, 2, 3 KStG 1999

§ 291 Abs. 1 AktG

Fundstellen:

BFHE 232, 476 - 485

BStBl II 2012, 106-110 (Volltext mit amtl. LS)

NWB 2011, 1304

NWB direkt 2011, 394

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BFH - 09.02.2011 - AZ: I R 54/10

BFH, 09.02.2011 - I R 55/10

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