Bundesfinanzhof
Urt. v. 21.12.2010, Az.: V B 17/09
Urt. v. 21.12.2010, Az.: V B 17/09
Verstoß gegen den grundgesetzlichen Gleichheitssatz wegen unterschiedlicher Behandlung der steuerrechtlichen Schonfrist des § 240 Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung (AO) und der im Kreditwesen berechneten Bankgeschäftstage; Berichtigung eines offenkundigen und eindeutigen Versehens i.R.d. Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung einer Revision; Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verstoß gegen den Anspruch des Klägers auf effektiven Rechtsschutz infolge fehlerhafter Auslegung der Klageschrift
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Baden-Württemberg - 21.01.2009 - AZ: 1 K 55/07
FG Baden-Württemberg - 21.01.2009 - AZ: 1 K 269/06
Rechtsgrundlagen:
Art. 8 Nr. 10 StÄndG 2003
BFH, 21.12.2010 - V B 17/09
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.