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Bundesfinanzhof
Urt. v. 21.12.2010, Az.: V B 17/09
Verstoß gegen den grundgesetzlichen Gleichheitssatz wegen unterschiedlicher Behandlung der steuerrechtlichen Schonfrist des § 240 Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung (AO) und der im Kreditwesen berechneten Bankgeschäftstage; Berichtigung eines offenkundigen und eindeutigen Versehens i.R.d. Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung einer Revision; Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verstoß gegen den Anspruch des Klägers auf effektiven Rechtsschutz infolge fehlerhafter Auslegung der Klageschrift
Gericht: BFH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 21.12.2010
Referenz: JurionRS 2010, 33576
Aktenzeichen: V B 17/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Baden-Württemberg - 21.01.2009 - AZ: 1 K 55/07

FG Baden-Württemberg - 21.01.2009 - AZ: 1 K 269/06

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BFH - 21.12.2010 - AZ: V B 16/09

BFH, 21.12.2010 - V B 17/09

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