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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.01.2013, Az.: 6 AZR 658/11
Berechnung der Entgeltsicherung
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 22.01.2013
Referenz: JurionRS 2013, 34766
Aktenzeichen: 6 AZR 658/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG Berlin-Brandenburg - 09.06.2011 - AZ: 25 Sa 315/11

ArbG Berlin - 17.11.2010 - AZ: 60 Ca 9482/10

Rechtsgrundlage:

Anl. 6 Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) v. 31.08.2005 i.d.F. v. 09. 05.2006

BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 658/11

In Sachen

Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin,

pp.

Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter,

hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Fischermeier, die Richterinnen am Bundesarbeitsgericht Gallner und Spelge sowie den ehrenamtlichen Richter Dr. Wollensak und die ehrenamtliche Richterin Döpfert für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2011 - 25 Sa 315/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Fischermeier
Gallner
Spelge
Wollensak
Döpfert

Hinweise des Senats:

Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 480/11 -

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