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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.10.2012, Az.: 8 AZR 580/11
Wirksamkeit der Befristung eines neu abzuschließenden Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 25.10.2012
Referenz: JurionRS 2012, 38602
Aktenzeichen: 8 AZR 580/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

ArbG Siegburg - 16.12.2009 - AZ: 2 Ca 1701/09

LAG Köln - 25.02.2011 - AZ: 3 Sa 675/10

Rechtsgrundlage:

BGB § 613a

BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 580/11

In Sachen

Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin,

pp.

Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagter,

hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck, die Richter am Bundesarbeitsgericht Böck und Breinlinger sowie den ehrenamtlichen Richter Eimer und die ehrenamtliche Richterin Gothe für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Februar 2011 - 3 Sa 675/10 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Hauck
Böck
Breinlinger
Eimer
Gothe

Hinweise des Senats:

Teilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 8 AZR 575/11 -

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