Beschl. v. 01.07.2009, Az.: 4 AZN 837/08
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 7 Sa 250/08
BAG, 01.07.2009 - 4 AZN 837/08
In Sachen
&
hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 1. Juli 2009 beschlossen:
Tenor:
Auf ihre Beschwerde wird für die Klägerin die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Juli 2008 - 7 Sa 250/08 - zugelassen.
Gründe
Das Beschwerdeverfahren wird nunmehr als Revisionsverfahren fortgesetzt. Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Revisionsbegründungsfrist von zwei Monaten (§ 72a Abs. 6 iVm. § 74 Abs. 1 ArbGG).
Bepler
Treber
Winter
Dierßen
Grimm
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